KB 40 f.; KB 45; Art. 13 Abs. 2 und Abs. 8 des "Reglement Uno 2016" der Beklagten [KB 44]; E. 2.2.). - 15 - 7. 7.1. Die Klägerin fordert auf die jeweils fälligen Rentenbetreffnisse einen Verzugszins von 2 % ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum, frühestens ab dem Datum der Klageeinreichung (Klagebegehren Abs. 4 sowie Klage Rz. 34).