C.GmbH wegen mangelnder Teamfähigkeit, Verschlossenheit, Nichtbefolgens von Anweisungen und frecher Äusserungen gegenüber Geschäftsleitungsmitgliedern und weil sie gar "ausgetigt" sei, negativ auf (vgl. E. 3.2.). Vor diesem Hintergrund ist durchaus nachvollziehbar, dass RAD-Arzt Dr. med. N. die psychischen Dekompensationen der Klägerin im Zusammenhang mit Stressoren am Arbeitsplatz sah (vgl. E. 3.13.).