Schizophrene Störungen sind im Allgemeinen durch grundlegende und charakteristische Störungen von Denken und Wahrnehmung sowie inadäquate oder verflachte Affekte gekennzeichnet. Die wichtigsten psychopathologischen Phänomene sind u.a. Gedankenlautwerden, Wahnwahrnehmung, Kontrollwahn und Beeinflussungswahn. Die paranoide Schizophrenie ist u.a. durch beständige, häufig paranoide Wahnvorstellungen gekennzeichnet (DILLING/FREYBERGER, Taschenführer zur ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen, 9. Aufl. 2019, S. 93, 96). Vor dem Hintergrund des von der Klägerin am 22. Februar 2016 am Arbeitsplatz sowie spätestens ab dem 11. März 2016 (und damit innert der Nachdeckungsfrist gemäss