Folgetag nicht mehr zur Arbeit erschien und nie mehr Kontakt zur Arbeitgeberin hatte (KB 5/1). Aus den Ausführungen der behandelnden Psychiaterin der Psychiatrie-Dienste H. ergibt sich sodann, dass die Klägerin ab März 2016 nicht mehr zu Terminen erschienen sei, jedoch diverse Male angerufen habe oder erschienen und dabei ausfällig - 11 -