AB 8/1) und mittlerweile invalid ist. Fest steht sodann, dass sie trotz ihres Leidens im Rahmen des per 1. Dezember 2013 eingegangenen Arbeitsverhältnisses mit der B.GmbH als Köchin während über zwei Jahren im Vollzeitpensum zu 100 % arbeitsfähig war und dabei – bis zum abrupten Verlassen ihres Arbeitsplatzes am 22. Februar 2016 – eine von der Arbeitgeberin als "gut" bewertete Leistung erbrachte (KB 5). Unter Berücksichtigung sämtlicher sich aus den medizinischen und weiteren Akten ergebenden