3.14. Der Klägerin wurden in der Folge von der IV-Stelle Integrationsmassnahmen gewährt (KB 28 f.), welche in einer Festanstellung als Verkäuferin in einem kleinen Supermarkt in einem 80%-Pensum mit 60%iger Arbeitsleistung ab 1. Dezember 2018 mündeten (KB 32). Mit Verfügungen vom 13. und 22. März 2019 sprach die IV-Stelle des Kantons D. ihr daraufhin eine Viertelsrente ab dem 1. Dezember 2018 zu (KB 35 f.) und gewährte ihr in der Folge noch bis Ende September 2020 ein Job Coaching (KB 33; KB 39).