seiner Stellungnahme vom 22. August 2017 aus, die Klägerin leide an einer seit mehr als zehn Jahren bekannten paranoiden Schizophrenie mit wiederholten psychischen Dekompensationen. Diese seien in der Vergangenheit teilweise mit Stressoren am Arbeitsplatz in Zusammenhang gestanden. Es sei eine schrittweise Wiedereingliederung mit dem Ziel einer zumindest 50%igen Arbeitsfähigkeit im ersten Arbeitsmarkt in einer Tätigkeit mit geringen Stressoren und einem wohlwollenden Team anzustreben. Das aktuelle Leistungsniveau betrage im ersten Arbeitsmarkt 20 % (KB 26).