3.12. Im Arztbericht des SPD vom 14. Juni 2017 zuhanden der IV-Stelle wurde festgehalten, die Prognose sei unklar. Die Klägerin zeige gegenwärtig keine akuten psychotischen Symptome, allerdings scheine sie aufgrund der bisherigen Erfahrung "im Arbeitsbereich des freien Arbeitsmarktes" den dortigen Belastungen nur eingeschränkt gewachsen zu sein, wobei die Stressoren als Trigger für weitere psychotische Schübe fungieren könnten. Auf lange Sicht gesehen, könne daher ein Einsatz in einem Arbeitsbereich mit eher ruhigeren Arbeitsumständen sinnvoll sein.