Sie spüre die Verbrennungswunden noch immer, obwohl keine sichtbaren Folgen zu erkennen seien. Sie erwarte nun eine Konventionalstrafe und versuche, Anzeige zu erstatten. Die Klägerin habe im Weiteren angegeben, dass sie gerne "in betreutem Rahmen wohnen [würde], um über mehr soziale Kontakte zu verfügen" (KB 4). 3.11. Dr. med. M., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, diagnostizierte im Bericht vom 24. Mai 2017 eine paranoide Schizophrenie und attestierte der Klägerin eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Da er die Klägerin "erst seit dem 9.1.2017 kenne", könne er nicht beurteilen, wie lange sie schon arbeitsunfähig sei (KB 23).