Seitens der Klägerin seien sehr viele Vorwürfe erhoben worden und diese sei misstrauisch gewesen. Sie sei auch mehrfach im Zentrum erschienen und habe das Bedürfnis geäussert, Vorwürfe zu klären, sei dann aber unter Beschimpfungen davongelaufen, wenn sich jemand mit ihr habe unterhalten wollen. Es sei evaluiert worden, "zu ihrem Schutz Schritte -8-