Unter Behandlung mit Olanzapin sei es jeweils wieder zu einer Remission der psychotischen Symptomatik gekommen. In dieser Zeit sei die Klägerin jeweils reflektiert gewesen und habe psychotherapeutisch an sich und ihrer Situation arbeiten können. Ab März 2016 sei die Klägerin nicht mehr zu geordneten Terminen erschienen, habe mehrfach angerufen und sei am Telefon ausfällig geworden. Sie habe sich mehrmals im Spital L. vorgestellt und sei auch dort aufgefallen, weshalb versucht worden sei, sie zu erreichen. Seitens der Klägerin seien sehr viele Vorwürfe erhoben worden und diese sei misstrauisch gewesen.