3.9. Dem Austrittsbericht der Psychiatrie-Dienste H., vom 14. Dezember 2016 lässt sich die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie (ICD-10: F20.0) entnehmen. Die leitende Ärztin hielt fest, die Klägerin habe sich von Oktober 2006 bis August 2016 in ambulanter und teilweise stationärer Behandlung bei ihnen befunden. Die Zuweisung sei damals nach einem stationären Aufenthalt in einer anderen Klinik bei akut psychotischem Zustandsbild erfolgt. Während der Behandlungsdauer sei es wiederholt zu Phasen mit akuter Psychose bei Absetzen der Medikation gekommen. Unter Behandlung mit Olanzapin sei es jeweils wieder zu einer Remission der psychotischen Symptomatik gekommen.