Die Klägerin habe keine Krankheitseinsicht gezeigt und die Absicht geäussert, die Medikation im nachstationären Rahmen wieder zu reduzieren und ganz abzusetzen. Es habe die fortbestehende Überzeugung geherrscht, dass alle nur Geld an ihr verdienen wollten und bei ihr eingebrochen werde. Unterstützende Massnahmen habe die Klägerin abgelehnt. Als Ressource zu -7-