Anschliessend habe sie einen Gynäkologen aufgesucht, der den Eindruck erhalten habe, eine psychiatrische Behandlung sei notwendig, was die Klägerin weit von sich gewiesen habe. Der Hausarzt habe die Klägerin dann aufgefordert, ihren Zyklus aufzuzeichnen, worauf sie sich geweigert habe, sich "da" weiter behandeln zu lassen. Sie werde im Psychiatriezentrum H. behandelt; sie könne dort Zyprexa beziehen. Da die Klägerin den Vorschlag, erneut einen niedergelassenen Gynäkologen aufzusuchen, abgelehnt habe und keine eigenen Lösungsvorschläge habe präsentieren können, habe Dr. med. G. sich gezwungen gesehen, das Gespräch zu beenden.