3.3. Am 23. Juni 2016 wurde die Klägerin bei Dr. med. G., Facharzt für Kinderund Jugendmedizin, in der Notfallpraxis des Spitals H. vorstellig. Dem entsprechenden Bericht vom 7. Juli 2016 ist zu entnehmen, die Klägerin habe "imperativ eine Lösung ihres Zyklusproblemes" gefordert. Sie habe sich vom Kantonsspital F., das sie zuvor aufgesucht habe, inkompetent behandelt gefühlt. Anschliessend habe sie einen Gynäkologen aufgesucht, der den Eindruck erhalten habe, eine psychiatrische Behandlung sei notwendig, was die Klägerin weit von sich gewiesen habe.