3.2. Vom 13. März bis 16. Mai 2016 war die Klägerin als Köchin für die C.GmbH tätig. Das Arbeitsverhältnis wurde von der Arbeitgeberin noch während der Probezeit am 13. Mai 2016 gekündigt, da die Klägerin nicht ins Team gepasst habe, nicht gut mit den Mitarbeitern zusammengearbeitet habe, sehr verschlossen gewesen sei, nicht gelacht habe und "ausgetigt" sei, nicht auf Anweisungen gehört habe und "frech zur Geschäftsleitung" geworden sei (KB 8 f.). -6-