2. 2.1. Am 30. Mai 2022 erhob die Klägerin am Versicherungsgericht Klage gegen die Beklagte und stellte folgende Rechtsbegehren: " Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin gesetzliche und reglementarische Invalidenleistungen aus beruflicher Vorsorge zu gewähren und insbesondere Leistungen im Umfang einer Viertelsrente, entsprechend mindestens Fr. 3'388.50 p.a., mit Wirkung ab 1. Dezember 2018 sowie Leistungen im Umfang einer ganzen Rente, entsprechend mindestens Fr. 13'554.00 p.a., mit Wirkung ab 1. Oktober 2020 auszurichten,