Im April 2017 meldete sich die Klägerin bei der IV-Stelle des Kantons D. zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Durchführung beruflicher Integrationsmassnahmen (Aufbautraining und Arbeitsversuch) sprach ihr diese mit Verfügungen vom 13. und 22. März 2019 mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2018 eine Viertelsrente zu. Mit Verfügung der zwischenzeitlich zuständig gewordenen IV-Stelle des Kantons E. vom 28. Januar 2021 wurde die Viertelsrente mit Wirkung ab 1. Oktober 2020 auf eine ganze Rente erhöht.