Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1982 geborene Klägerin war vom 1. Dezember 2013 bis am 22. Februar 2016 als Köchin bei der B.GmbH, Q., und anschliessend in gleicher Tätigkeit vom 13. März bis am 16. Mai 2016 bei der C.GmbH, R., angestellt. Beide Unternehmungen hatten sich zur Durchführung der beruflichen Vorsorge der Beklagten angeschlossen. Im April 2017 meldete sich die Klägerin bei der IV-Stelle des Kantons D. zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an.