Aufgrund der Selbstdeklarationen, in welchen die B. AG angab, mit 75 Stellenprozent in der Schadstoffsanierung (E. 3.4.1. hiervor) bzw. mit 80 Stellenprozent im Bereich "Rückbauarbeiten als Schadstoffsanierung" tätig zu sein (E. 3.4.2. hiervor), der beiden Internetauszüge, in welchen die B. AG auf ihre Dienstleistungen im Bereich der Schadstoffsanierung verwies (E. 3.4.5. hiervor), und des Schreibens des ehemaligen Geschäftsführers der B. AG, wonach diese ausschliesslich in der Asbest- und Schadstoffsanierung tätig gewesen sei (E. 3.4.6. hiervor), ergibt sich ein Gesamtbild, wonach die B. AG im Bereich der Schadstoffsanierungen tätig