Was die Tätigkeit der B. AG im Bereich Rückbau betrifft, gab diese im ersten Selbstdeklarationsformular an, mit 5 Stellenprozent im Bereich Rückbau tätig zu sein (E. 3.4.1.). Im zweiten Selbstdeklarationsformular gab die B. AG an, mit 80 Stellenprozent im Bereich "Rückbauarbeiten als Schadstoffsanierung" und mit 10 Stellenprozent im Bereich "Rückbauarbeiten vor Schadstoffsanierung" tätig zu sein (E. 3.4.2.).