sowie Sanierungen von Heizöfen und Elektrotableaus betroffen. Mit dem eigentlichen Rückbau von schadstoffbelasteten Bauteilen/Baustoffen, im Sinne einer Bautätigkeit würde sie sich erst seit dem Geschäftsführerwechsel (plus einer Einarbeitungszeit von etwa 3 Monaten) im Juli 2016 beschäftigen (KB 30). 3.4.5. Die Beklagte legte ihrer Duplik drei Auszüge aus der Internetseite der B. AG aus den Jahren 2015 (Duplikbeilage [DB] 10), 2017 (DB 11) und 2018 (DB 12) bei. Dem Auszug der Internetseite der B. AG vom 3. November 2015 (DB 10) kann entnommen werden, dass diese unter der Rubrik "Unsere Dienstleistungen" die folgenden Tätigkeiten aufführte: