2.8. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ccc des Betreibungsamts Q. (Zahlungsbefehl vom 22. Juli 2021) wird im Umfang von Fr. 5'939.60 sowie Verzugszinsen von Fr. 126.10 nebst Zins zu 5 % auf Fr. 5'939.60 seit 17. Juli 2021 beseitigt. 3. Die Beklagte hat die Verfahrenskosten von gesamthaft Fr. 1'175.00, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 sowie einer Kanzleigebühr und einem Auslagenersatz von Fr. 175.00, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. Zustellung an: die Klägerin (Vertreterin; 2-fach) die Beklagte das Bundesamt für Sozialversicherungen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten