2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. April 2022 wurde der Beklagten die Klage zur Erstattung einer Klageantwort innert 30 Tagen zugestellt. 2.3. Mit Eingabe vom 10. Mai 2022 reichte die Klägerin ein mit "Rückzug Konkurseröffnung vom 10. Mai 2022 / VKL.2022.11 / BR" betiteltes Schreiben beim Versicherungsgericht ein. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 16. Mai 2022 wurde die Klägerin aufgefordert, eine Erklärung abzugeben, ob ihre Eingabe vom 10. Mai 2022 als Klagerückzug zu verstehen sei. Mit Schreiben vom 18. Mai 2022 teilte die Klägerin mit, dass ihre Eingabe vom 10. Mai 2022 nicht als Klagerückzug zu verstehen sei.