1.9. Mit Zahlungsbefehl Nr. hhh des Betreibungsamtes Q. vom 1. September 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 7'858.10 nebst Zinsen von 5 % seit dem 28. August 2021 sowie Zinsen von Fr. 144.95 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 88.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin erhob mit Eingabe vom 4. April 2022 Klage mit folgenden Rechtsbegehren: