1.5. Mit Zahlungsbefehl Nr. ddd des Betreibungsamtes Q. vom 22. Juli 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 7'753.50 nebst Zinsen von 5 % seit dem 17. Juli 2021 sowie Zinsen von Fr. 228.75 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 88.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag. 1.6. Mit Zahlungsbefehl Nr. eee des Betreibungsamtes Q. vom 22. Juli 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 7'753.40 nebst Zinsen von 5 % seit dem 17. Juli 2021 sowie Zinsen von Fr. 196.45 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 88.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.