Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Beklagte schloss sich mit Anschlussvertrag vom 18. Juli 2011 als Arbeitgeberin zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ihrer Arbeitnehmenden per 1. August 2011 der Klägerin an. 1.2. Mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes Q. vom 22. Juli 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 6'424.10 nebst Zinsen von 5 % seit dem 17. Juli 2021 sowie Zinsen von Fr. 251.65 und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 88.30. Die Beklagte erhob Rechtsvorschlag.