2. 2.1. Am 29. März 2022 reichte die Klägerin beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau Klage ein mit folgenden Rechtsbegehren: "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, der Klägerin Konventionalstrafen in Höhe von insgesamt CHF 8'000.00 und Verfahrenskosten von CHF 1'000.00 (2x CHF 500.00) zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten."