7.3.8. Im Rahmen der Parteibefragung an der Verhandlung vom 10. Juni 2022 führte der Kläger aus, dass er geplant habe, nach dem AHV-Alter weiter zu arbeiten. Er habe dies sechs Jahre vor der Pensionierung mit seiner Frau besprochen und auch gegenüber Taxikollegen erwähnt (Protokoll vom 10. Juni 2022, S. 5). Er habe mit seiner Frau besprochen, dass er weiterarbeiten würde, da der "Lohn", den man als pensionierter Taxichauffeur erhalte, gering sei (Protokoll vom 10. Juni 2022, S. 5; 9). Als Taxichauffeur habe er etwa Fr. 6'000.00 pro Monat verdient (Protokoll vom 10. Juni 2022, S. 6). Er habe im Herbst 2019 die Taxibewilligung wegen der Kosten bei der Gewerbepolizei abgegeben.