7.3.6. Mit Replik vom 27. September 2021 behauptet der Kläger, diverse Personen könnten bestätigen, dass er schon immer habe länger arbeiten wollen (Replik, Ziff. 11). Er verweist auf das Bestätigungsschreiben vom 22. April 2021 (RB 36). Aus dem Schreiben vom 22. April 2021 geht hervor, dass die aufgelisteten Personen bestätigen, dass der Kläger im Verlaufe der Zeit, weit vor seiner - 12 -