7.3.5. Der Kläger verweist weiter auf verschiedene, von ihm an der Hauptverhandlung abgegebene Unterlagen der SVA Zürich, Ausgleichskasse (Plädoyernotizen des Klägers vom 22. November 2022, Ziff. 8; Beilagen 1 - 5). Daraus ergibt sich, dass der Kläger ab dem 1. Oktober 2001 dieser Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender angeschlossen war (Beilage 1). Am 29. Januar 2020 stellte diese dem Kläger die Akontobeiträge für das Jahr 2020 in Rechnung (Beilage 3). In einem Schreiben vom 18. Februar 2020 hielt die Ausgleichskasse fest, der Kläger habe ihr mitgeteilt, dass er auch weiterhin erwerbstätig sein werde.