nach dem Eintritt des Gesundheitsschadens beim Kläger verfasst, aus ihnen ergibt sich aber, dass die Firma des Klägers zu diesem Zeitpunkt immer noch aktiv war. Dies kann als mögliches Indiz dafür gewertet werden, dass der Kläger die Hoffnung gehabt hatte, über das 65. Altersjahr hinaus als Taxichauffeur erwerbstätig zu sein.