7.3.4. Der Kläger verweist weiter auf den E-Mail-Verkehr zwischen dem KMU Kompetenzzentrum der B. und der Beklagten vom 12. und 13. Dezember 2019 (Klage, Ziff. 20 f.; KB 29, 30 und 31). Aus der E-Mail vom 12. Dezember 2019 von F. an die Beklagte geht hervor, dass der Kläger seit dem 1. Dezember 2019 eine Altersrente beziehe. Die Firma sei allerdings immer noch aktiv (KB 29). Mit E-Mail vom 13. Dezember 2019 stellte F. diese Angaben dahingehend klar, dass er nicht gesagt habe, der Kläger habe die Erwerbstätigkeit beendet, sondern nur, dass der Kläger nun die Altersrente beziehe (KB 31). Diese E-Mails wurden erst - 11 -