Prognose für die Arbeitsaufnahme sei "unklar" (KB 7). Auf schriftliches Auskunftsbegehren des Gerichts führte Dr. med. C. mit Schreiben vom 29. März 2022 aus, sie habe aufgrund der gesundheitlich instabilen / unbefriedigenden Situation nach akutem Myokardinfarkt des Klägers im Juni 2019 mit einer Koronarintervention (Stenteinlage) die Prognose für die Arbeitsaufnahme als unklar bezeichnet. Sie habe nie mit dem Kläger über seine Pläne nach der Pensionierung gesprochen. Aus den Ausführungen von Dr. med. C. ergibt sich somit nichts bezüglich des Willens des Klägers, im Gesundheitsfall über das Rentenalter hinaus erwerbstätig bleiben zu wollen.