Diesen Ausführungen folgend kann nicht auf das vom Rechtsvertreter des Klägers mit Kostennote vom 8. November 2021 in Rechnung gestellte Honorar von Fr. 24'053.35, welches auf dem Streitwert basiert, abgestellt werden. - 15 - Gemäss Praxis des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau ist bei einem durchschnittlichen Klageverfahren die berufliche Vorsorge betreffend von einer Grundentschädigung von Fr. 3'300.00 auszugehen.