6.4.3. Diese Schreiben decken den gesamten Zeitraum von 2014 bis 2019 ab. Während den ersten vier Jahren betreute der Kläger einen autistischen Jungen, mit dem zusammen er auch an die Oberstufe wechselte, um die Betreuung fortzusetzen. Aus den Schreiben ergibt sich, dass es dem Kläger in kleineren Lerngruppen ausserhalb des Klassenzimmers gut gelungen ist, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen und er eine ruhige und geduldige Art hat. Dadurch hat der Kläger für die Lehrperson entlastend gewirkt. Schwierigkeiten hatte er, wenn viele Kinder gleichzeitig etwas von ihm wollten, sowie wenn es in der Klasse etwas lauter wurde (vgl. E. 6.4.2.).