In einem Schreiben vom August 2021 hielt Q. fest, der Kläger sei in ihrer Klasse im Schuljahr 2018 / 2019 als Klassenassistenz tätig gewesen. Sie habe seine ruhige Art und die Geduld, die er auch gegenüber den Kindern gezeigt habe, geschätzt. In kleineren Lerngruppen ausserhalb des Klassenzimmers sei es dem Kläger gut gelungen, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Im Klassenverband sei es oft zu laut für ihn gewesen und es sei ihm schwer gefallen, zu sehen, wo er gebraucht werde. Dabei sei er auf Anleitung von ihr – Q. – angewiesen gewesen. Der Kläger habe immer wieder kleinere Pausen gebraucht, in denen er sich hinten im Klassenzimmer zurückgezogen habe.