Foxtrail in Luzern sei der Kläger körperlich stark an seine Grenzen gekommen. Da die Klasse sehr klein gewesen sei (13 Schülerinnen und Schüler) und der autistische Junge zunehmend weniger Unterstützung habe in Anspruch nehmen müssen und wollen, habe der Kläger nicht so viele Aufgaben gehabt. Habe es für ihn nichts zu tun gegeben, so habe er im Unterricht gesessen und sei eingenickt oder habe abwesend gewirkt. Sei es kompliziert geworden oder sei etwas vom Alltag abgewichen, so habe der Kläger Unterstützung benötigt, um die Situation zu meistern (RB 3).