Die Schulleiterin der Primarschule X. hielt im Schreiben vom 12. März 2020 fest, die Tätigkeit als Klassenassistenz sei von Anfang an für den Kläger überfordernd gewesen. Die vielen Kinder in der Klasse, der Geräuschpegel und die verschiedenen Lehrpersonen hätten dazu geführt, dass er die Tätigkeit nicht im gewünschten Rahmen habe ausführen können. Zusätzlich zu den Konzentrationsproblemen sei der Kläger auch während des Unterrichts eingenickt und habe ein enormes Schlafbedürfnis gehabt. Auffällig sei auch gewesen, dass sein Gang und seine Bewegungsabläufe mit der Zeit immer unsicherer und schwerfälliger geworden seien (KB 15 S. 4;