Die Handreichung umschreibt ebenfalls näher, was die Hauptaufgaben Begleitung und Beaufsichtigung umfassen. Es geht um die Begleitung bei Alltagstätigkeiten, die Förderung der Autonomie und darum, die Teilhabe an der Klassengemeinschaft, am Unterricht und an Schulanlässen zu unterstützen. Weiter sollen Arbeitsprozesse in Einzel- oder Kleingruppen, die Einhaltung von Regeln und soziale Räume (Klassenzimmer, Arbeitsräume, Pausenplätze) beaufsichtigt werden sowie subsidiär Hilfestellung geleistet werden, die zur Erhöhung der Sicherheit im Sport oder bei Schulanlässen beiträgt (KB 20 S. 6).