Die Gutachter führten weiter aus, die Arbeitsfähigkeit des Patienten als Primarlehrer sei aus interdisziplinärer Sicht seit Beginn der Erkrankung aufgehoben. Auch in einer leichten angepassten Tätigkeit sei der Patient im ersten Arbeitsmarkt nicht mehr als arbeitsfähig einzuschätzen. In geschütztem Rahmen erscheine ein begrenztes Pensum von gesamthaft 20 – 30 % umsetzbar, wobei hier gewisse Schwankungen in der Leistungsfähigkeit zu beachten wären.