Die Gutachter hielten fest, der Patient leide unter einer erheblichen neurologischen sowie neuropsychologischen Ausfallsymptomatik sowie einer gewissen organisch bedingten Persönlichkeitsveränderung als Folge der mehrzeitigen thalamischen Blutung mit Ventrikeleinbruch sowie der postinterventionell aufgetretenen zerebralen Ischämien, die allesamt objektivierbar und organisch erklärbar seien. Auffallend sei das deutlich dissimulierende und zum Teil etwas läppisch anmutende Verhalten des Patienten, welches wahrscheinlich durch frontale Läsionen und möglicherweise Störung thalamofrontaler Netzwerke zu erklären sei.