2.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. April 2021 wurde dem Kläger die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter wurde lic. iur. Lukas Nauer, Rechtsanwalt, Bremgarten, ernannt. 2.3. Mit Klageantwort vom 8. Juli 2021 beantragte die Beklagte die Abweisung der Klage. -3- 2.4. Mit Replik vom 8. November 2021 und Duplik vom 17. Dezember 2021 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: