"1. Die Beklagte sei zu verpflichten, dem Kläger auf der Basis eines zumutbaren Einkommens von CHF 441.40 pro Monat rückwirkend per 01. August 2019 eine persönliche Invalidenrente von mindestens CHF 17'839.25 (12 x CHF 1'486.60) sowie 3 Kinderrenten von total CHF 13'458.60 (monatlich 3 x CHF 373.85) zuzusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beklagten. 3. Dem Kläger sei in diesem Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und der unterzeichnete Anwalt sei zum unentgeltlichen Rechtsvertreter des Klägers zu bestimmen."