3. Es werden keine Parteientschädigungen ausgerichtet. Zustellung an: den Kläger die Beklagten (Vertreter; 2-fach) die Vorsorgeeinrichtungen das Bundesamt für Sozialversicherungen [Eine Rechtskraftbescheinigung wird der verpflichteten Vorsorgeeinrichtung/Bank zu gegebener Zeit automatisch/von Amtes wegen zugestellt] - 12 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten