6. Es ist vorgesehen, so zu entscheiden, falls keine der Parteien Einwände gegen die Berechnung erhebt oder konkrete zusätzliche Abklärungen verlangt. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 29. August 2022 nahm der Kläger Stellung zum Beschluss vom 11. Mai 2022 und beantragte Folgendes: "1. E. und die B. seien anzuweisen, dem Gericht die Gesamthöhe der rückabgewickelten Vorsorgegelder 2003 – 2010 mitzuteilen; 2. Sodann seien E. und B. anzuweisen, die eruierten rückabgewickelten ausschliesslich dem Kläger auszubezahlen; eventuell als Freizügigkeitspolicen ausschliesslich zu Gunsten des Klägers zu erstellen.