3.3.3. Ab ca. 1999 übte die Beklagte Erwerbstätigkeiten bei A. bzw. seinen Unternehmen (AB. AG, K. AG) aus (vgl. IK-Auszug der Beklagten). In einer Selbstanzeige vom 7. Dezember 2012 machte sie gegenüber den Steuerbehörden geltend, in den Vorjahren ein Einkommen als unselbständige Erwerbstätige deklariert zu haben, obwohl dies nicht korrekt gewesen sei (Beilage 23 zur Klagebegründung im Scheidungsverfahren).