- Eingabe der Beklagten vom 6. April 2021 - Schreiben der E. vom 16. April 2021 - Eingabe der Beklagten vom 17. Mai 2021 mit Beilagen - Eingabe der Beklagten vom 15. November 2021 mit Beilagen - Schreiben der I. Freizügigkeitsstiftung vom 2. Februar 2022 - IK-Auszug vom 3. März 2022 4. 4.1. Mit Beschluss vom 11. Mai 2022 wurden den Parteien die eingegangenen Unterlagen zugestellt, die vorgesehene Teilung der Freizügigkeitsleistungen mitgeteilt und Frist zur Erhebung von allfälligen Einwendungen und Beweisanträgen angesetzt. -3- 4.2. Die Beklagte teilte mit Eingabe vom 1. Juni 2022 mit, keine Einwendungen zu erheben.