2. Mit instruktionsrichterlichen Verfügungen vom 23. März und 13. April 2021 wurde die Meldung des Bezirksgerichts Q. den Parteien zur Stellung von Anträgen gemäss Art. 25a Abs. 2 FZG zugestellt. Zudem wurden sie aufgefordert, verschiedene Angaben zu machen. 3. Gestützt auf die Verfügungen vom 23. März und 13. April 2021 und weitere Abklärungen des Versicherungsgerichts gingen ein: Auf Seiten des Klägers: - Schreiben der E. vom 19. April 2021 - Schreiben der Stiftung B. vom 19. April 2021 - Schreiben der BVG-Sammelstiftung G. vom 7. Mai 2021 - Eingabe des Klägers vom 3. August 2021 mit Beilagen - Schreiben der Pensionskasse H. vom 28. Februar 2022 Auf Seiten der Beklagten: