6. 6.1. Der Kläger ersucht das Gericht weiter um die Ernennung eines Anwalts, der das Mandat mit unentgeltlicher Rechtspflege für ihn führe (Klage, S. 3). Da das vorliegende Verfahren kostenlos ist, kann sich das Gesuch einzig auf die unentgeltliche Rechtsverbeiständung beziehen. Eine Befreiung von -6- der Bezahlung einer Parteientschädigung an die Gegenpartei erfolgt durch die unentgeltliche Rechtspflege nicht (Art. 118 Abs. 3 ZPO).